Förderung für energieeffiziente Abwassertechnik (anaerob) und Biogasnutzung

Vorgehen, Referenzlogik, Beispielrechnungen inkl. CO₂-Einsparung

Viele Industrieabwässer enthalten erhebliche Mengen an organischer Energie. Wird diese Energie durch anaerobe Abwasserbehandlung nutzbar gemacht, ergeben sich zwei Effekte: Erstens sinkt der Strombedarf der nachgeschalteten (konventionellen) Reinigung, zweitens entsteht nutzbares Methan (Biogas), das im Betrieb energetisch verwertet werden kann. Genau solche Maßnahmen können über die Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW) gefördert werden – entweder als Investitionszuschuss (BAFA) oder als Finanzierung mit Tilgungszuschuss (KfW 295).

Im Folgenden zeigen wir zwei Rechenbeispiele, wie Förderpotenzial und jährlicher CO₂-Effekt in der Praxis dargestellt werden können. Die tatsächliche Förderhöhe hängt immer von der beihilferechtlichen Einordnung, den förderfähigen Kosten, der nachgewiesenen THG-Wirkung sowie den formalen Anforderungen (u. a. Antrag vor Maßnahmenbeginn) ab.

 

So läuft die Förderprüfung bei FlexBio ab

1. Investitionskosten (Zielanlage)

Die Investitionskosten der geplanten FlexBio-Lösung ermitteln wir im Rahmen der technischen Planung und Auslegung.

2. Energetisches Potenzial aus dem Abwasser

Grundlage sind die projektspezifischen Betriebsdaten, insbesondere:

• Abwassermengen und Lastgänge
• CSB-Belastung / organische Fracht
• Temperatur und Betriebszeiten
• Reinigungsziel / Einleitgrenzwerte (Zielwerte)

3. Referenzlösung und Referenzkosten (Alternative)

Parallel wird eine Referenzinvestition definiert. Das ist die technisch naheliegende Alternative, die der Betrieb ohne die effiziente Maßnahme umsetzen würde. In der Praxis sind das häufig konventionelle, energieverbrauchende Systeme, z. B.:

• reine Flotationsanlagen und/oder
• Belebungsstufen (betriebliche Kläranlagen)

Die Referenzkosten werden entweder durch uns hergeleitet oder vom Betrieb als Alternative vorgegeben.

 

Praxisbeispiel A – Mittelständischer Getränkehersteller (De-minimis)

Ausgangsdaten

• Unternehmensgröße: Mittelständisch
• Förderlogik: De-minimis
• Investition (Zielanlage): 800.000 €
• Referenzinvestition (Alternative): 350.000 €

Förderpotenzial (maximal)

• Förderquote: 35%
• Theoretischer Zuschuss aus Investition: 280.000 €
• De-minimis-Grenze (unternehmensverbundweit, 3 Jahre): max. 300.000 €
Ergebnis Förderpotenzial (max.): 280.000 €

Jährlicher CO₂-Effekt

CO₂-Einsparung setzt sich zusammen aus:
• vermiedenen Emissionen durch eingesparten Strom (weil die Referenzlösung weniger bzw. anders betrieben werden muss) und
• zusätzlicher Emissionsminderung durch energetisch nutzbares Methan.

Beispielwerte pro Jahr:

Strom-Einsparung: 263.256 kWhel
CO₂-Einsparung: 114,6 tCO₂/a

Methanproduktion (Energiegehalt): 864.360 kWhth
CO₂-Einsparung: 173,7 tCO₂/a

Gesamte CO₂-Einsparung: 288,3 tCO₂/a

 

Praxisbeispiel B – Großes Unternehmen/Getränkehersteller (AGVO)

Ausgangsdaten

• Unternehmensgröße: Großes Unternehmen (Getränkehersteller)
• Förderlogik: AGVO
• Investition (Zielanlage): 2.100.000 €
• Referenzinvestition (Alternative): 600.000 €
• Investitionsmehrkosten (Differenz): 1.500.000 €

Förderpotenzial (maximal)

• Förderquote: 25%
• Zuschuss-Bemessung auf Investitionsmehrkosten
Ergebnis Förderpotenzial (max.): 375.000 €

Jährlicher CO₂-Effekt

Beispielwerte pro Jahr:
Strom-Einsparung: 877.520 kWhel
CO₂-Einsparung: 382 tCO₂/a

Methanproduktion (Energiegehalt): 2.881.200 kWhth
CO₂-Einsparung: 579 tCO₂/a

Gesamte CO₂-Einsparung: 961 tCO₂/a

 

Was diese Rechenbeispiele für Ihre Entscheidung bedeuten

1. Investitionsrisiko sinkt, weil die Entscheidung auf belastbaren Betriebsdaten basiert: Abwasserkennwerte, Zielwerte und Energiewirkung werden technisch hergeleitet.

2. Förderfähigkeit wird nachvollziehbar begründet, weil eine Referenzlösung und die daraus resultierenden Mehrkosten sauber definiert sind.

3. Der CO₂-Effekt ist doppelt wirksam: weniger Strombedarf in konventionellen Stufen plus nutzbare Energie aus Methan.

4. Die Auslegung ist skalierbar: Kapazität, Reinigungsziel und Energienutzung lassen sich an Standort und Betrieb anpassen.

 

Nächster Schritt: Projektprüfung und Förderfahrplan

Wenn Sie uns die grundlegenden Abwasserdaten (Mengen, CSB, Temperatur, Betriebszeiten) und die Zielwerte (Einleitgrenzwerte) zur Verfügung stellen, erstellen wir:

(1) eine technische Vorprüfung des Potenzials,

(2) die Definition einer passenden Referenzlösung,

(3) eine belastbare Investitions- und Förderlogik (BAFA / KfW; De-minimis oder AGVO) und

(4) eine zusammenhängende Darstellung von Förderhöhe und CO₂-Wirkung als Entscheidungsgrundlage.

 


Für Einsparkonzepte und formale Nachweise kann eine Energieberatung eingebunden werden. Auf Wunsch vermitteln wir hierzu auch einen geeigneten Ansprechpartner.

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